Steuer für Privatpersonen

Nicht nur große Unternehmen können Steuern sparen. Das Steuerrecht bietet auch für Privatpersonen (z.B. Immobilienbesitzer und Kapitalanleger) und Arbeitnehmer ein großes Potential an Steuerspar- und Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Praxis oft ungenutzt bleiben. Der Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen sowie private Steuerermäßigungen bleiben unerkannt. Ein steuerlich optimaler Abzug ist nur bei frühzeitiger und vorausschauender Beratung gesichert. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung Ihrer privaten Einkommensteuererklärung, der vorherigen Gestaltung und der Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten. Mein Leistungsspektrum umfasst u.a.

  • Erstellung private Einkommensteuererklärungen
  • Unterstützung bei der Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht  (Kinderfreibeträge, Kindergeld, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende)
  • Steuerplanung, Steuersatzoptimierung, Steuergestaltung  (z.B. Steuerklassenwahl, Berücksichtigung von Freibeträgen beim  Lohnsteuerabzug, etc…)
  • Prüfen von Steuerbescheiden und einlegen von Einsprüchen
  • Beratung zu Schenken und Erben inkl. Erstellung der Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen
  • Private- und betriebliche Altersvorsorge
  • Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen
  • Beratung beim Kauf von Immobilien in Bezug auf steuerliche Sparmöglichkeiten (z.B. Denkmalimmobilien)
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